Zwickau: Vortrag über staatliche Repressionen mit anschließendem Liederabend

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Ende April veranstaltete unser Stützpunkt Westsachsen eine Vortragsveranstaltung, die sich mit der Thematik der staatlichen Repression gegen Nationalisten hierzulande befasste, und hierbei auch einen geschichtlichen Rückblick gab. Dabei konnte auf rund 200 Jahre Repressionsgeschichte zurückgeblickt werden. Der Blick zurück lohnt dabei nicht nur aus historischem Interesse, sondern auch, weil immer wieder ähnliche Institutionen und Paragraphen auftauchen.

Der juristisch bewanderte Parteikamerad konnte hierbei mit fundierten Kenntnissen und viel Fachwissen aufwarten und so begann der Vortrag mit den „Karlsbader Beschlüssen“ aus dem Jahre 1819 die vier Gesetze umfassten: die Exekutionsordnung, das Universitätsgesetz, das Preßgesetz (Pressegesetz) und das Untersuchungsgesetz. Diese richteten sich gegen die junge deutsche Nationalbewegung, die der Restaurationspolitik schon länger ein Dorn im Auge war. In Folge dessen wurden zahlreiche Burschenschaften verboten, gleichzeitig wurden Presse und Buchdruck zensiert und national gesinnte Professoren bekamen Berufsverbot. Auch in der folgenden Zeit gab es stetige Repressionen gegen nationale deutsch gesinnte Kräfte, dies zog sich durch sämtliche Dekaden, so galt das erste Republikschutzgesetz von 1922 bis 1929, das zweite von 1930 bis 1932. Es verbot Organisationen, die sich gegen die „verfassungsmäßige republikanische Staatsform“ richteten sowie deren Druckerzeugnisse und Versammlungen.
Das Gesetz wurde fast ausschließlich gegen Organisationen von rechts angewandt. Auch dies dürfte heutigen nationalen Aktivisten durchaus bekannt vorkommen.

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges folgte zu Zeiten der DDR eine ganze Reihe systematischer Repressionen und Willkürmaßnahmen gegen Oppositionelle. „Bautzen“ und „Hohenschönhausen“ sind ebenso bekannt wie die Stasi, Mauertote und der IM.
Unbekannter und ein spezielles Phänomen der DDR war hingegen die sogenannte Zersetzung, eine ab 1976 angewandte Methode der Stasi zur Bekämpfung von politischen Gegnern. Zu diesem Zeitpunkt wollte die DDR vom offenen politischen Terror weg, da ihr die Existenz politischer Häftlinge international Probleme machte.
Mit der Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge sollten daher Methoden unterhalb der Schwelle von Festnahmen angewandt werden, um politische Gegner auszuschalten. Eine besondere Rolle spielte dabei der gezielt ausgeübte Psychoterror.
Die Maßnahmen waren weit gestreut und durchaus „kreativ“: Der Einwurf gefälschter Liebesbriefe, die der Ehepartner des Opfers finden sollte,
organisiertes Mobbing am Arbeitsplatz durch IM, das Einbrechen in der Wohnung mit dem Verstellen von Möbelstücken und viele weitere Maßnahmen sollten politische Gegner psychisch brechen und ihr Leben so ruinieren, dass sie keine Zeit und Energie mehr für politische Tätigkeiten haben. Dazu wurden nicht nur Krankenakten der Opfer studiert und ihr Privatleben weitgehend ausgeforscht, um die bestmöglichen Angriffspunkte zu finden, sondern der Bereich „Operative Psychologie“ an der Juristischen Hochschule der Staatssicherheit erforscht und unterrichtet.
Eine vier- bis fünfstellige Zahl von Personen wurde Opfer des Psychoterrors der Stasi.

Doch auch im Westen der BRD gab und gibt es bis heute ähnliches Vorgehen der Sicherheitsbehörden, so etwa das
gezielte Aufsuchen von politischen Aktivisten am Arbeitsplatz durch Staatsschutzbeamte oder die Kontaktierung von Arbeitgebern durch den Verfassungsschutz, mit dem Ziel des Arbeitsplatzverlustes des Oppositionellen.

Generell ist festzustellen, wie sehr sich doch Repressionen aus damaligen Zeiten mit heutigem Vorgehen gegen volkstreue Deutsche und nationale Organisationen ähneln.
Deutschland verfügt daher über eine rund 200-jährige Geschichte an politischer Repression. Entsprechende Geheimdienste und politische Polizeibehörden sind keine Ausnahme, sondern die Regel, ebenso politische Strafgesetze. Auch nach erfolgten Umbrüchen bzw. Revolutionen blieben viele Repressionsbehörden bestehen und wechselten nur das zu verfolgende politische Objekt.
Mit Ausnahme der Zeit des Kaiserreichs und der zwölf Jahre des Nationalsozialismus richtete sich die Repression dabei immer vorwiegend gegen rechts. Wenn also heute der „Kampf gegen Rechts“ weiter intensiviert wird, befinden wir uns nicht in einer Ausnahmesituation, sondern in einer rund zweihundertjährigen Kontinuitätslinie. Aus den vergangenen zweihundert Jahren lässt sich dabei eine Menge lernen und auch die gegenwärtige Situation
besser einordnen. Das Wichtigste ist aber:
Weder Metternich noch Mielke, weder Mainzer Zentraluntersuchungskommission noch das Reichskommissariat für Überwachung der öffentlichen Ordnung, weder die Karlsbader Beschlüsse noch der Volksverhetzungsparagraph konnten die deutsche Nationalbewegung brechen – und auch Haldenwang und der Verfassungsschutz werden es nicht können. Es bleibt der Männerstolz vor Geheimdienstthronen und ein trotziges: Und doch!

Nach dem spannenden Vortrag folgte am Abend noch ein geselliger Teil mit dem bekannten Liedermacher Barny, der hierbei sowohl eigene Lieder als auch allseits bekanntes Liedgut zum Besten gab und für einen runden Abschluss einer sehr gelungenen Veranstaltung unseres Stützpunktes Westsachsen sorgte. Dabei konnte auch eine stattliche Spendensumme für unseren in Deutschösterreich inhaftierten Kameraden Manuel Eder und seine Familie gesammelt werden, die derzeit am eigenen Leib erfahren müssen, wie der Staat Österreich mit politischen Dissidenten umgeht.
Und doch gilt auch hier: trotz Panzerstahl und Stacheldraht – ungebrochen!

1 Kommentar

  • Ein sehr interessanter und aufschlussreicher Artikel. Generell finde ich es sehr gut, dass der III.Weg immer wieder die Verbindung zwischen Historie und Gegenwart herstellt. Früher war halt nicht „alles besser“, wie es bürgerliche „Alternativen“ oft betonen.

    Ostland 29.05.2025