
Hausdurchsuchungen wegen Sonnenwende
Am 20. Juni dieses Jahres fand auf dem Hof von Simon Lansmann eine Feier zur Sommersonnenwende statt. Die Sommersonnenwende ist ein uraltes germanisches Fest, das noch heute – auch, aber nicht nur – von Nationalisten gefeiert wird. Im ganzen Land finden daher ähnliche Feierlichkeiten statt, wie sie im Altmarkkreis Salzwedel durchgeführt wurde. An sich unspektakulär, und doch hatte die Brauchtumspflege für Lansmann und weitere Personen nun ein übles Nachspiel.
Denn Feiern zur Sommersonnenwende hat auch die 2023 verbotene Organisation „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“, kurz als „Artgemeinschaft“ bekannt, durchgeführt. Nun leitet die Staatsanwaltschaft aus der durchgeführten Sommersonnenwende eine Fortführung jenes verbotenen Vereins ab. Nicht nur beim Hof Lansmanns, der eine ländliche Wohn- und Lebensgemeinschaft beheimatet, wurde durchsucht, sondern auch in weiteren Immobilien in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 15 Betroffene. Ein weiteres prominentes Opfer der Durchsuchungsmaßnahmen ist Sebastian Koch. Er ist Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Altmark-West. Der gebürtige Altmärker trat 2014 in die AfD ein und steht auf Listenplatz 8 für die anstehende Landtagswahl.
Lansmann hat sich über seinen Anwalt geäußert und mitteilen lassen, dass er sich von dem Vorwurf distanziert. Die Sonnwendfeiern hätten auch in den Vorjahren bereits auf dem Hof stattgefunden, ein Zusammenhang mit der „Artgemeinschaft“ bestünde nicht. Lansmann sei kein Mitglied in der „Artgemeinschaft“ und wäre auch nie Mitglied gewesen. Von der „Ideologie“ der Organisation distanziere er sich. Selbiges bekundet Sebastian Koch. Gegen eine Mitgliedschaft Kochs in der am ethnischen Volksbegriff orientierten „Artgemeinschaft“ spricht auch, dass sich Koch in einem Interview mit einer Regionalzeitung für die Aufnahme von „Fachkräften“ aus dem Ausland ausgesprochen hat. Zusätzlich nährt der Zeitpunkt der Durchsuchungen mitten im Wahlkampf den Verdacht, dass hier bewusst die AfD mit staatlichen Mitteln diskreditiert werden soll. Umfragen zufolge ringt die Partei in Sachsen-Anhalt um die absolute Mehrheit und damit um eine mögliche Regierungsbildung.
Vor diesem Hintergrund ist besonders brisant, dass ausgerechnet Sebastian Lüdecke die Durchsuchungen veranlasst hat. Lüdecke war bis 2014 Vorsitzender des Kreisverbands Mansfeld-Südharz der Grünen. Zudem war er Sprecher der Grünen Hochschulgruppe Halle. Von 2011 bis Juni 2016 war er Landesvorsitzender der Partei in Sachsen-Anhalt. Zusätzlich ist Lüdecke Ansprechperson für „Opfer homophober und transphober Gewalt“. Seit 2020 arbeitet der Grünen-Politiker als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Halle und hat als solcher die Durchsuchungen bei den politischen Gegnern seiner Partei veranlasst.
Bezeichnend ist, dass von Seiten der AfD zunächst keine Verteidigung ihrer Parteivertreter kam. Ein Sprecher des AfD-Landesverbandes wollte die Durchsuchungen bei den beiden Kandidaten zunächst nicht näher kommentieren. Zu laufenden Ermittlungen könne man nichts sagen, hieß es aus den Kreisen der rechtspopulistischen Partei. Dabei wäre eine deutliche Positionierung unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens geboten gewesen.
Denn allein das Verbot der Artgemeinschaft zeigt in aller Deutlichkeit, dass sich die staatliche Repression gegen eine oppositionelle Weltanschauung richtet, die ein lebensrichtiges Welt- und Menschenbild vertritt. Es soll nicht mehr möglich sein, ungestört nach eigenen Wertgrundsätzen und Idealen zu leben, sobald man der egalitären Ideologie der Herrschenden widerspricht. Die theoretisch nach Artikel 4 Grundgesetz versicherte „Freiheit des Glaubens, Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ sind offenbar durchaus „verletzlich“. Auch mit Art. 3 GG scheint es nicht weit her zu sein. Wer es mit der Meinungsfreiheit ernst meint, der muss sich daher gegen Gesinnungsparagraphen und gegen volkstreue Deutsche gerichtete Vereinsverbote einsetzen. Die AfD tut das offenbar nicht.
Die Partei DER III. WEG setzt sich in Punkt 5 ihres Programms hingegen explizit für die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte ein. Auch ein Kreuz bei den Blauen wird nicht dafür sorgen, dass man in Deutschland frei heraus sagen kann, was man denkt und fühlt. Die Rechtspopulisten werden nicht dafür sorgen, dass sich freie Deutsche nach eigenem Gutdünken zusammenschließen können, um eine ihrer Art gemäße Tradition und Brauchtumspflege zu betreiben. Unterstütze daher die nationalrevolutionäre Bewegung für eine echte Alternative zum repressiven herrschenden System!














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