Nachdem Grundsatzklagen gegen die Zwangsabgabe für den Staats-Rundfunk stets abgewiesen werden, ohne inhaltlich auf die Klagen einzugehen, schlagen Rundfunk-Kritiker und Abgabeverweigerer eine neue Taktik vor. Durch eine Politik der kleinen Nadelstiche in Form von Einzelklagen soll der Beitragsservice gelähmt werden. Die Kosten für den Kläger halten sich hier in Grenzen, der Erfolg der Methode hängt davon ab, wie viele mitmachen.
Die monatlich fällige Zwangsabgabe für den öffentlichen Rundfunk (früher „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ GEZ) ist vielen Bürgern hierzulande ein Ärgernis. Die versteckte Steuer für die pompösen Rundfunkanstalten die durch staatliche Propaganda, Unwahrheiten (z.B. Hessischer Rundfunk = Lügenpresse, WDR-Doku nimmt es mit der Realität nicht so genau, Bèla Anda entlarvt Lügenpresse), Verleumdungen, Neusprech-Anweisungen (Rundfunkzwangsabgabe: ARD übt sich in „Neusprech“) oder einfach eine äußerst parteiische Gewichtung bestimmter Themengebiete negativ auffallen, wird mit der gesamten Härte des Rechtsstaates rücksichtslos eingetrieben. Da kam es in der Vergangenheit schon vor, dass eigentlich unbescholtene Bürger, welche sich jedoch beständig weigerten, monatlich für einen Dienst zu bezahlen, den sie nicht in Anspruch nehmen wollen, unter Haftandrohung zur Zahlung gezwungen werden oder tatsächlich in den Knast wandern. Die Institution mit dem heuchlerischen Namen „Beitragsservice“ (von vielen weiterhin jedoch Gebühreneinzugszentrale – kurz GEZ – genannt) kennt keine Gnade. Die Rundfunkmafia strebt zudem beständig eine Erhöhung der schon üppigen Beiträge an (Rundfunkgauner wollen weitere Gebührenerhöhungen durchklagen).
Verfassungskonformität zweifelhaft
Juristisch sind die Rundfunkanstalten aus allen Klagen bisher als Sieger hervorgegangen. Zwei Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2018 hatten bereits die Positionen der Öffentlich-Rechtlichen gestärkt. Eine hoffungsvolle Klage des Wirtschaftsanwaltes, Christian Braun, gegen die Zwangsabgabe war vom Berliner Verwaltungsgericht Anfang 2019 abgewiesen und eine Berufung hiergegen nicht zugelassen worden. Braun hatte in seiner Klage nicht die Verfassungskonformität des Rundfunkstaatsvertrages angegriffen, über die bereits geurteilt wurde, sondern er zweifelte die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk geforderte Unabhängigkeit an. Nach seiner Aussage würden „bewusst Tatsachen und Fakten unterdrückt und entstellt, damit diese in einem regierungskonformen Licht erscheint. Dadurch wird der Bevölkerung die Möglichkeit einer freien und umfassenden Meinungsbildung genommen“. Er führte hier als Beispiel die Berichterstattung zum islamistischen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Dezember 2016 an. Während ausländische Medien längst von einem Attentat sprachen, hätten die öffentlich-rechtlichen nur von einem Unfall berichtet. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts gegen Brauns Klage besteht jedoch lediglich aus aneinandergereihten Textbausteinen. Die rechtlichen Argumente des Klägers werden nicht hinreichend gewürdigt.
Rundfunkgebühren umgehen?
Das Urteil war ein weiterer Schlag gegen die Kritiker des Zwangsbeitrages, doch es gibt eine neue Strategie. Diese besteht aus vielen Einzelklagen gegen den Rundfunkbeitrag. Die Vorgehensweise hierfür ist folgendermaßen:
Die Zahlung der Beiträge sollte eingestellt werden. Mahnungen, die eingehen, sollten sorgsam abgeheftet werden. Sobald ein sogenannter Festsetzungsbescheid ergeht, muss gehandelt werden. Der dort geforderte Betrag muss gezahlt werden, dies muss jedoch „unter Vorbehalt“ geschehen. Innerhalb eines Monats muss ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid eingelegt werden. Dieser kann wie folgt begründet werden:
„Der Bescheid ist rechtswidrig, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgaben der neutralen Informationsversorgung des Bürgers aus dem Staatsvertrag nicht wahrnimmt. Insbesondere werden die §§ 3 Abs. 1 sowie 11 Abs. 1 bis Abs. 3 verletzt.“
Der Widerspruch ist schriftlich (oder elektronisch mit De-Mail-Konto) an die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Adresse zu richten. Als Nächstes wird ein Widerspruchsbescheid gegen den Bürger erlassen. Gegen diesen kann sodann Klage gegen die örtliche Rundfunkanstalt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Hierfür gilt wieder eine Monatsfrist, ein Anwalt ist für dieses Verfahren nicht notwendig. In einer Rundmail von Rundfunkgegnern wurde folgender Inhalt für die Klageschrift vorgeschlagen:
„Klage des Klaus Müller, Gartenstraße eins, Gartenhosen gegen Rundfunkanstalt XYZ, vertreten durch den Intendanten, Lügen Str. 1, Märchenhausen, wegen unrechtmäßigen Festsetzungsbescheids. In eigenem Namen erhebe ich Klage mit dem Antrag: Der Festsetzungsbescheid der Beklagten vom … in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom … wird aufgehoben.“
Bei der Begründung kann auf die abgewiesene Klage des Rechtsanwaltes Christian Braun verwiesen werden:
„Des Weiteren verweise ich diesbezüglich auf die Musterbeispiele des Klägers in dem Verfahren VG 8 K 1.18 des Verwaltungsgerichts Berlin.“
Sollte der Widerspruchsbescheid vom Beitragsservice in Köln erlassen werden, kann die Klage dies auch direkt angreifen. Der Klageschrift kann beigefügt werden, dass der Widerspruchsbescheid rechtswidrig ist, da der Beitragsservice keine eigene Rechtshoheit besitzt und einen Widerspruchsbescheid nicht erlassen darf, was aus §§ 70 und 72 VwGO ergeht. Auch hier kann bei der Begründung auf die Klage von Braun verwiesen werden.
Kleine Nadelstiche gegen Rundfunkabgaben
Streng genommen müssten die Verwaltungsgerichte bei jeder Klage von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln und Nachforschungen anstellen. Ob dies tatsächlich ordnungsgemäß gemacht wird, darf zwar stark bezweifelt werden, aber auf jeden Fall würde durch viele Klagen der Druck auf die Verwaltungsgerichte und auf den Beitragsservice erheblich verstärkt werden. Unter Umständen könnte diese Taktik der kleinen Nadelstiche auch eine Änderung herbeiführen. Die Kosten für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht halten sich in Grenzen, sofern man keinen Anwalt hinzuzieht. Die Eintreibung weiterer Gebühren kann hierdurch auch vorerst gestoppt werden. Es besteht zudem die Hoffnung, dass bei einer Flut von Klagen ein nicht unerheblicher Anteil der Zwangsabgaben nicht mehr eingetrieben werden kann. Zudem binden Widersprüche und Klagen auch Zeit und Ressourcen bei dem Beitragsservice, die woanders fehlen. Womöglich können viele derartige Nadelstiche dazu führen, dass auch eine Forderung unserer Partei umgesetzt wird, nämlich, die Abschaffung der Zwangsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Propagandamaschinerien.
Aktualisierung!
Achtung: Die Rundfunkanstalten greifen zuletzt bei den Klagen zu externen Rechtsanwälten und nicht mehr auf die eigene Rechtsabteilung zurück. Dadurch könnten die Kosten für den Kläger bei der verlorenen Klage erheblich steigern (ca. 200 bis 400 Euro mehr).
Weitere ausgezeichnete Tipps und ein abgestuftes Konzept für den Widerstand gegen die Zwangsgebühren finden Sie hier unter der Rubrik „Zahlungstopp“ (externer Link): Rundfunk-frei.de
Nach einjährigem Hin-und Her mit Bescheid und Widerspruch wegen GEZ-Verweigerung aus Finanziellen und Gewissensgründen werde ich jetzt wohl auch Klage einreichen anstatt nochmaligen Widerspruchs.