Am 13. Februar 2022 spazierte eine Gruppe von ca. 60 Leuten durch den beschaulichen Sigmaringer Ortsteil Laiz, um ihren stillen Protest gegen die zu der Zeit noch herrschenden Corona-Zwangsmaßnahmen kundzutun. Mit dabei Udo Schulz mit einem aus Stöcken gebastelten Holzkreuz. Da sich die Gruppe in der Nähe des Wohnhauses von Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) bewegte, wurden Politik und Medien in höchste Alarmbereitschaft versetzt.
Wir erinnern uns, Kretschmann, der während der politisch motivierten Corona-Impfkampagne mit allerlei fragwürdigen und im höchsten Maße für Impfskeptiker bedrohlichen Aussagen auf sich aufmerksam machte: „Bedenken Sie auch: So manches wird unbequem für Sie werden, wenn Sie sich nicht impfen lassen.“ oder: „Lassen Sie sich jetzt impfen – und nicht irgendwann“. „Mir ist wichtig: Es geht dabei nicht um eine Bestrafung von Ungeimpften. Aber die Maßnahmen sind schlicht notwendig, da sonst eine Überlastung unseres Gesundheitssystems droht. Und sie sind verhältnismäßig, da sie nicht diejenigen betreffen, die geimpft sind oder eine Infektion durchgemacht haben“. „Wer dagegen ungeimpft ist, steckt nicht nur andere viel leichter an, sondern setzt sich selbst einer viel größeren Gefahr aus. Denn auf den Intensivstationen liegen vor allem Menschen ohne Impfschutz“, erklärte Kretschmann damals in diversen sozialen Medien. Die Falschmeldungen der Krankenhausüberlastungen sind jedem noch gut in Erinnerung.
In einem beschleunigten Verfahren wurde daraufhin am 21. Februar, bei dem der oben erwähnte 52-jährige Udo Schulz, der wegen Krankheit nicht anwesend war, vom Amtsgericht am ersten Prozeßtag zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro (30.000 Euro) verurteilt.
Er soll nach Auffassung des Gerichts der Leiter der unangemeldeten Demonstration gewesen sein. „Ich bin sehr religiös“, sagte der 52-Jährige am zweiten Prozeßtag vor Gericht. Er habe an diesem Tag mit seinen Ahnen ins Reine kommen wollen und sei deshalb auf dem Weg zum Friedhof in Sigmaringen unterwegs gewesen, der sich zufällig in der Nähe von Kretschmanns Haus befindet, äußerte der Beschuldigte zu seiner Verteidigung. Das alles half nichts.
Bei dieser absurd hohen Geldstrafe liegt die Vermutung nahe, daß hier ein Exempel statuiert werden sollte, um zukünftig die Protestform von Spaziergängen bzw. unangemeldeten Demonstrationen zu unterbinden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, Berufung einzulegen.
Wenn sich volksfeindliche Politiker nur ansatzweise bedroht fühlen, wird mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen, während den Medien eine politisch motivierte Straftat gegen nationalgesinnte Deutsche allenfalls eine Randnotiz wert ist. Brandanschläge auf Wohneigentum und Fahrzeuge, Angriffe auf Leib und Leben, Öffentlichmachung im Netz von Privatadressen, Arbeitgebern und Familienangehörigen sind gängige Mittel linksextremer Kreise und scheinen fast gewünschte Mittel im staatlich verordneten Kampf gegen Rechts. (Siehe hier)
Die sogenannte „rote Linie“, die Systempolitiker schnell überschritten sehen, existiert bei Impfkritikern und Politikern der Opposition schon lange nicht mehr. (Siehe hier)