Zur Denunziation gezwungen – NetzDG wird ausgeweitet

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NetzDG Zensur
Das Netzdurchsuchungsgesetz verpflichtet Plattformbetreiber wie Facebook, Twitter oder Youtube bisher, Kommentare und Postings zu löschen, die in die Kategorie „Hatespeech“ fallen. Dass darunter zumeist legale und legitime Meinungsäußerungen fallen, verschweigt man dezent. Die Bundesministerien für Justiz und Inneres haben sich nun auf eine weitere Verschärfung des NetzDG geeinigt. So sollen die Netzwerkbetreiber die unliebsamen Äußerungen nicht mehr nur löschen, sondern in einem Zug an das Bundeskriminalamt weiterleiten.

Die Regierung hat Angst vor der gerechten Wut des Volkes. Gerade seit der Massenüberfremdung 2014/2015 äußern sich unzählige Deutsche zornig über die Ausländerpolitik in der BRD und deren Symptome. Sicherlich, hier und da fällt dieses Wort auch einmal etwas deutlicher und unüberlegter aus – was doch oft daran liegen mag, dass sich das Volk demgegenüber hilflos sieht. Übergangen von der etablierten Politik hat sich das Leben für die Deutschen im eigenen Land massiv gewandelt. Und gerade das Internet und nicht zuletzt die dortigen sozialen Netzwerke dienen vermehrt als Abladestation der angestauten Wut.

Ob dies gut ist oder schlecht, darüber mag man streiten. Dennoch ist diese Entwicklung ebenso nur eine Folge der politischen Misswirtschaft etablierter „Volksvertreter“. Anstatt sich jedoch selbst zu reflektieren und die Ursache im eigenen Versagen zu suchen, verpasst die Regierung dem Aufschrei einen Maulkorb. Allen voran Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) brachten hierbei die ausgeweiteten Zensurpläne ins Laufen.

NetzDG: IP-Adressen werden zukünftig ans BKA weitergegeben

Die BRD-Minister verständigten sich darauf, das Netzdurchsuchungsgesetz entsprechend zu ändern. Facebook, Twitter und Co. sind nicht mehr nur dazu verpflichtet, sogenannte Hass-Postings zu löschen, sondern diese direkt an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Neben dem „Tatbestand“ sollen hierbei auch gleich die zugehörige IP-Adresse und Portnummer übermittelt werden. Der Überwachungsstaat verpflichtet nun soziale Netzwerke zur Denunziation.

Der in beiden Ministerien abgestimmte Gesetzesentwurf spricht hierbei von einer Meldung bei „drastischen“ Gesetzesverstößen wie etwa Morddrohungen oder des Meinungsdeliktes der Volksverhetzung. Bei einer einfachen Beleidung bestünde demnach keine Mitteilungspflicht. Da bei Facebook, Twitter und anderen Plattformen jedoch keine Volljuristen mit Schwerpunkt auf das Strafrecht diese Tätigkeit verrichten und empfindliche Bußgelder bei Verstößen drohen, kann man davon ausgehen, dass die Messlatte hierbei sehr weit unten angesetzt wird. Logisch, lieber reicht man 2.000 Fälle zu Unrecht weiter, als einen „berechtigen“ Fall zu wenig.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Hasskommentare

Neben der NetzDG-Ausweitung legt die Bundesregierung den Ländern nahe, sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit spezialisierten Ermittlern einzurichten. Diese Einrichtungen sollen dann die Flut an Meldungen bearbeiten und daraufhin arbeiten, dass möglichst viele „Hassverbrecher“ sich auf der Anklagebank wiederfinden. Ob auch entsprechende Lager bereits in Planung sind, in der man die oppositionellen Hasskriminellen internieren kann, ist bisher nicht bekannt.

Die BRD-Regierung zeigt hierbei wieder deutlich, dass der Überwachungsstaat ausgebaut, die Unterdrückung von Andersdenkenden verstärkt und die Denunziation vorangetrieben wird. Doch gerade diese Stasi-Methoden könnten das Fundament der Republik dereinst zum Wanken bringen, denn:

Umso offensichtlicher und spürbarer die Ketten sind, umso lauter und energischer wird der Schrei nach Freiheit.

 

Bisherige Resultate des Netzdurchsuchungsgesetz

Wo man einst lehrte, dass der größte Lump im Land der Denunziant sei, wird das Denunziantentum nun jedem von der staatlichen Obrigkeit ans Herz gelegt. Besondere Gutmenschen, in sozialen Netzwerken auch häufig liebevoll „Meldemuschis“ genannt, kamen diesem Aufruf nach. Allein im ersten Halbjahr 2019 wurden bei Twitter ganze 470.000 Beschwerden von Nutzern in Deutschland eingereicht. Daraufhin wurden schließlich rund 45.000 Tweets gelöscht oder gesperrt. Bei Facebook dürfte die Anzahl noch um ein Vielfaches höher ausfallen.

Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte

Unsere nationalrevolutionäre Partei „Der III. Weg“ manifestierte im Parteiprogrammpunkt „Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte“ den Willen zur Meinungsfreiheit und die Ablehnung von Meinungszensur und Bespitzelung. Gesinnungsparagrafen und Bespitzelungsbefugnisse des Staates müssen ersatzlos gestrichen werden, während die Freiheit deutscher Bürger im privaten wie im öffentlichen Raum gestärkt werden muss.

Weitere Informationen zum Parteipunkt 5:
Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte


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