Am heutigen Tag erreicht uns ein 35-seitiger Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, welcher ein Eilverfahren rund um das vermeintliche Vorkaufsrecht der Gemeinde Hilchenbach behandelt. Das, was wir bereits im März verkündeten und jeder normaldenkende Mensch bereits erahnen konnte, und zwar, dass die Gemeinde Hilchenbach gar kein Vorkaufsrecht besitzt und sich nachträglich keins schaffen kann, konnte nun durch das zuständige VG bestätigt werden. Dieses stützte das gängige Rechtsverständnis und kam in einer summarischen Prüfung zu dem Entschluss, dass kein Vorkaufsrecht besteht und somit auch keins ausgeübt werden kann. Damit folgten die Richter nahezu allumfänglich dem Vortrag unserer Rechtsanwältin. Das VG entschied ebenso, dass die Gemeinde durch die nicht Aushändigung des Negativzeugnis eine Amtspflichtverletzung begangen hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Amtspflichtverletzung durch den gesamten Stadtrat gedeckt wurde, welcher trotz fehlender Gesetzesgrundlage pressewirksam für eine Ausübung des nicht vorhandenen Vorkaufsrecht stimmten. Es stellt sich nun also die Frage, werden die Ratsmitglieder nun endlich Verantwortung übernehmen und zurück auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit kehren und dem politisch motivierten Bürgermeisters einen Riegel vorschieben?
Dass das Vorkaufsrecht alleinig ein Instrument gegen die Ansiedlung unserer Partei „Der III. Weg“ in Hilchenbach darstellen sollte, war ohnehin offensichtlich, jedoch musste auch ihr heuchlerisches Anliegen, Wohnraum für Ukrainer zu schaffen, eine Schlappe erleiden. So führte das VG aus:
„Auch die von der Antragsgegnerin angeführte besondere Situation in Form der durch den Angriff Russlands auf die Ukraine eingeleiteten historischen Zeitenwende und ein damit im Zusammenhang stehendes dringendes Erfordernis der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen in Deutschland und im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin erfordert nicht ausnahmsweise die Möglichkeit eines nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zu schaffenden gemeindlichen Vorkaufsrechts.“
Während linke Kreise und Pressestuben einen Pyrrhussieg feierten, weil ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht seitens Gemeinde am OVG weiterverhandelt werden muss, da in dieser Art von Verfahren immer ein Auslegungsspielraum besteht, konnten hier unmissverständlich rechtsstaatliche Grundsätze im Vorkaufsrecht geklärt werden.
Es ist nun an der Zeit, dass Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis als Führer der Gemeindeverwaltung zur Vernunft gebracht wird und dem neuen Eigentümer das ihm zustehende Negativzeugnis zur endgültigen Eigentumsübertragung aushändigt! Wir erinnern die Gemeinde Hilchenbach an dieser Stelle nochmals, dass sie ebenfalls an Recht und Gesetz gebunden ist und sich zum Wohle der Steuerzahler und dem Gemeindehaushalt umgehend aus aussichtslosen Klageverfahren zurückziehen sollte. So wären künftig wohl auch wieder kommunale Projekte finanzierbar, die tatsächlich dem Wohl der Allgemeinheit dienen können. Derzeit scheinen die Gemeindekassen von dem überzogen wirkenden Stundenhonorar der (zweiten) Rechtsanwältin der Gemeinde (280 Euro pro Stunde) restlos aufgebraucht.
So schwierig die Zeit auch für nationalgesinnte Deutsche ist, es lohnt sich zu kämpfen. Nun sollte es dem Letzten dämmern, Hilchenbach wird die neue Heimat unserer Bewegung in Westdeutschland. Wir freuen uns umso mehr, am 3. September zum „Tag der Heimattreue in Hilchenbach einzuladen! Weiter Informationen folgen hier!
Glückwunsch.
Nun kann die Arbeit , die so notwendig ist , losgehen. Ich hoffe das die Menschen vor Ort sich nun nicht mehr alleine fühlen .
Herzlichen Glückwunsch!
Gratulation!
I believe in you guys, you can do this!