Ein Beispiel besonderer juristischer Spitzfindigkeit sind die Urteile, die zur sogenannten Kollektivbeleidigung zu den Straftatbeständen der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) ergangen
Wer versteht noch diese Justiz? Im schleswig-holsteinischen Ratzeburg machte ein 53-jähriger leitender (!!!) Polizeibeamter Schlagzeilen der widerlichsten Art. Auf seinem Computer wurden gut 230 Kinderpornobilder gefunden, die sich der pädophile
Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowksy (SPD), hat sich in der BILD-Zeitung erneut für ein härteres Durchgreifen gegen ausländische Intensivstraftäter ausgesprochen. Alleine in seinem Berliner Bezirk besitzen von den gut
Wegen Kindesmißbrauch wird gegen einen 61-jährigen Leiter des Gießener Wahlkreisbüros des Grünen-Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs ermittelt. Dem 61-jährigen Leiter des Gießener Wahlkreisbüros wirft die Staatsanwaltschaft vor, seit 2007 sexuellen Missbrauch an













