Justiz

Union-Fan bei Berliner Polizei unerwünscht

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jüngst in einem Verfahren, daß wer öffentlich seine Sympathie für eine angeblich gewaltbereite Hooligan-Gruppierung bekundet, nicht in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufgenommen werden darf. Vor