Führungsaufsicht und Haftentlassung von Horst Mahler

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Heute wird Horst Mahler aus seiner 10-jährigen Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft München II strebt nun eine Führungsaufsicht an. Horst Mahler soll die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten werden, es sei denn, er zeigt dem Landeskriminalamt Brandenburg, Abteilung Zentraler Staatsschutz, eine solche geplante Veröffentlichung spätestens 1 Woche vor deren Erscheinung an und macht dem LKA Brandenburg ein Exemplar davon unter genauer Benennung des Erscheinungsortes in Textform oder als Datei zugänglich. Außerdem soll Horst Mahler die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen auf der Internetseite www.wir-sind-horst.de verboten (§ 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB) werden. Horst Mahler legte Einspruch gegen die Maßnahmen ein. Ein totalitärer Staat wie China könnte es nicht besser machen. Meinungsfreiheit und BRD scheinen zwei sich auschließende Begriffe zu sein.

Horst Mahler, welcher, um der Gesinnungsjustiz der BRD zu entkommen, im April 2017 von seiner erneuten Inhaftierung in den Untergrund abgetaucht war, wurde von der ungarischen Polizei festgenommen und anschließend in die BRD abgeschoben. Mahler hatte in Ungarn Asyl beantragt, um der politischen Verfolgung in der BRD zu entgehen.

Im Jahr 2009 wurde Horst Mahler zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts verurteilt. Im Sommer 2015 wurde seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, der Grund hierfür war eine schwere Krankheit, infolge deren einer seiner Unterschenkel amputiert werden musste. Ende 2016 wurde die Aussetzung auf Bewährung jedoch aufgehoben, woraufhin der nunmehr 81-Jährige abtauchte.

Es ist beschämend, wie hier ein schwer kranker über 80-Jähriger gejagt wird, dessen einziges Verbrechen darin bestand, die falschen Fragen zu stellen, während zur gleichen Zeit Justiz und Polizei vollkommen unfähig oder unwillig zu sein scheinen, gegen kriminelle arabische Großfamilien oder den zum Drogenbasar verkommenen Görlitzer Park in Berlin vorzugehen.

Im freisten deutschen Staat der Geschichte ist das Hinterfragen der Geschichte ein größeres Verbrechen, als das Vergiften des Volkes oder organisierte Kriminalität.

1 Kommentar

  • vor diesen helden knie ich

    patriot 28.10.2020
  • Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat bereits einen neuen Haftbefehl wegen gleichgelagerter Sachverhalte beantragt. Mal sehen, wie lange der Herr Mahler „frei“ bleibt. Aber auch wenn dieses Vorhaben der Strafverfolgungsbehörden nicht gelingt, der Herr Mahler ist immer von neuer Verfolgung bedroht. Denn Führungsaufsicht beinhaltet Weisungen, welche bei Nichtbefolgung strafbewehrt sind. Drei Jahre oder Geldstrafe sind für jeden Verstoß gegen die Auflagen der Führungsaufsicht laut § 145a StGB angedroht. Also jede unpassende Äußerung des Herrn Mahler führen zu strafrechtlicher Verfolgung. Auch kann es durchaus geschehen, das die Führungsaufsichtsdauer von derzeit sicher 5 Jahren entfristet wird, also der Herr Mahler sein ganzes restliches Leben unter diesem Damoklesschwert verbringen muss, wenn er sich immer neuer Verstöße „schuldig“ macht und diese geeignet sind, die Allgemeinheit zu „gefährden“. Unser (Un)Rechtsstaat in Aktion!

    Kai 28.10.2020
  • Die Polizei ist unwillig gegen Kriminelle Clans vorzugehen.Fähig dazu wären sie schon.Das sind aber Anweisungen der Politikmaden aus Berlin

    André Weber 27.10.2020
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