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Kinderschänder kommt dank Justizpanne frei

Weil die Vollzugsbehörden einem verurteilten Kinderschänder keinen geeigneten Therapieplatz anbieten konnten, wurde dieser aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Der 50jährige Thomas B., ehemaliger Betreuer eines Pfadfindervereins, verabreichte seinen Opfern, Kindern zwischen sieben